Selbsthilfegruppe & Patientenhilfe | Cannabis als Medizin
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Selbsthilfegruppe / Patientenhilfe

Cannabis-Gesetz

Im Jahr 2016 beschloss die Bundesregierung, Cannabis als Medizin durch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) leichter zugänglich zu machen. 

Am 17.03.2017 trat die Gesetzesänderung in Kraft und Cannabis wurde von der Anlage 1 in die Anlage 3 des BtMG überführt. Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung den medizinischen Nutzen von Cannabinoiden der Bevölkerung zugänglich machen wollte. Cannabis und darauf basierende Arzneimittel wurden somit für eine Vielzahl von Erkrankungen verschreibungsfähig und können so für viele Menschen eine echte Behandlungsalternative darstellen.

Vor der Gesetzesänderung hatten über 1.000 Patienten und Patientinnen eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke. 

Die Inhaber einer Erlaubnis mussten nachweisen, dass Cannabis das einzige Mittel ist, was ihnen wirklich hilft. Vom Wissen dieser ‘Experten in eigener Sache’ möchten wir andere Betroffene vor Ort profitieren lassen. Die ‘Cannabis-Patientenhilfe München’ arbeitet eng mit der ‘Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM e. V.)’ zusammen.

Diese setzt sich als gemeinnütziger Verein seit 1997 für die medizinische Nutzung von Cannabis auf wissenschaftlicher Basis ein.

Die ‘Selbsthilfegruppe Cannabis als Medizin’ München fokussiert sich ausschließlich auf den medizinischen Nutzen von Cannabis, ist parteilos und befasst sich nicht mit politischen Themen jenseits der medizinischen Nutzung von Cannabis und Cannabinoiden.

Sie steht für wissenschaftlichen Austausch, Informationsweitergabe und konkrete Hilfe für betroffene Menschen und deren Familien.

Der Gesetzgeber hat bewusst auf Nennung konkreter Indikationen für die Verordnung von Medizinalcannnabis verzichtet. Cannabis als Medizin kann gegen vielerlei Krankheiten als Behandlung bzw. zur Symptomlinderung und/oder Begleitmedikation eingesetzt werden, wie

Chronische Schmerzerkrankungen, Cluster-Kopfschmerzen, Multiple Sklerose, Spastiken, HIV, Krebs, Morbus Crohn, ADHS, Depression, Tourette, Zwangsstörungen, PTBS, Autismus, Borderline, Palliative Versorgung, Angsterkrankungen, Schlafstörungen, Substitution, Hauterkrankungen, Asthma, Gelenkserkrankungen, Epilepsie, Tinnitus oder posttraumatische Belastungsstörungen.