Selbsthilfegruppe & Patientenhilfe | Cannabis als Medizin
Jeden ersten Freitag im Monat
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Über uns

gEGRÜNDET 2018

Geschichte

 

2017

Im Jahr 2016 beschloss die Bundesregierung, Cannabis als Medizin durch eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) leichter zugänglich zu machen. Am 17.03.2017 trat die Gesetzesänderung in Kraft und Cannabis wurde von der Anlage 1 in die Anlage 3 des BtMG überführt. Hintergrund war, dass die Bundesregierung den medizinischen Nutzen von Cannabinoiden der Bevölkerung zugänglich machen wollte. Cannabis und darauf basierende Arzneimittel wurden somit für eine Vielzahl von Erkrankungen verschreibungsfähig und konnten somit endlich für viele Menschen eine echte Behandlungsalternative darstellen.

Vor der Gesetzesänderung hatten etwa 1.000 Patienten und Patientinnen eine Sondererlaubnis zur Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke, genehmigt durch die Bundesopiumstelle. Die Inhaber einer Erlaubnis mussten nachweisen, dass Cannabis das einzige Mittel ist, was ihnen wirklich hilft. 

Vom Wissen dieser ‘Experten in eigener Sache’ wollten wir andere Betroffene vor Ort profitieren lassen.

 

2018

Im Jahr 2018 hatten aktive Mitglieder des Deutschen Hanfverbands aus der Ortsgruppe München unter Micha Greif (Gründer und ehemaliger Sprecher der DHV-Ortsgruppen Münster & München) die Idee eine Selbsthilfegruppe für Cannabis als Medizin zu gründen, da es in München kein vergleichbares Angebot zu dieser Zeit gab.  

  Das erste Treffen fand schließlich am Freitag den 1. Juni 2018 unter der Leitung von Alexandra Scheiderer (Gründerin und damals Vorstandsmitglied der DHV-Ortsgruppe München) und Lukas Sonntheim (Vorstandsmitglied der DHV Ortsgruppe München) statt. 

Somit gab es endlich eine unabhängige Anlaufstelle für Cannabispatienten mit regelmäßigen öffentlichen Treffen in München.

 

2019

Von Anbeginn wurde die Cannabis-Patientenhilfe unabhängig zur DHV-Ortsgruppe geführt und schloss sich 2019 einer Kooperation mit der ACM e. V. – der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (Dr. med. Franjo Grotenhermen, Prof. Dr. med. Kirsten Müller-Vahl) an.

 

2020

2020 wurde Benedikt Schreiber als ‘ACM-Zertifizierter Berater für Medikamente auf Cannabisbasis’ in die Gruppenleitung aufgenommen. 

Die Selbsthilfegruppe / Patientenberatung wird seitdem gemeinsam von Alexandra Scheiderer und Benedikt Schreiber geleitet. 

 

Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten alle Gruppentreffen über ein Jahr rein online stattfinden. Das war zu dieser Zeit eine sehr gute Lösung und für uns eine spannende neue Erfahrung. Allerdings vermissten wir auf Dauer alle sehr den direkten persönlichen Kontakt miteinander. 

 

2021

Seit 2021 finden endlich wieder jeden ersten Freitag im Monat Präsenz-Gruppentreffen statt.

 

2024

Am 01. April 2024 wurde Cannabis in Deutschland teillegalisiert. Diese Entscheidung folgte nach jahrzehntelangen Debatten, die Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) ab dem Jahr 2022 neu aufgerollt hatte. 
 
Karl Lauterbach argumentierte, dass die Legalisierung von Cannabis notwendig ist, um den bereits stark gestiegenen Konsum bei Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Durch die Legalisierung soll der immer lukrativere Schwarzmarkt eingeschränkt werden. Lauterbach verweist auf positive Beispiele aus anderen Ländern und US-Bundesstaaten wie Colorado, wo der Schwarzmarkt nach der Legalisierung erheblich reduziert wurde. Lauterbach sieht in der Legalisierung eine Chance zur Entkriminalisierung, besseren Aufklärung, verstärktem Jugendschutz und besserer Prävention, um den Zugang von Dealern zu Jugendlichen zu verhindern.
 
Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) kündigte unmittelbar darauf einen Sonderweg für Bayern an. 
Söder kündigte an, das Cannabisgesetz „extremst restriktiv“ anzuwenden und betonte, dass diejenigen, die kiffen möchten, dies woanders als in Bayern tun sollten. Es wurden Bußgelder zwischen 500 und 1.000 Euro verhängt, wenn Cannabis in Sichtweite von Schulen, Spielplätzen, in Fußgängerzonen, auf Volksfesten, in der Außengastronomie, in Freibädern, Freizeitparks, touristischen Sehenswürdigkeiten oder Parks wie dem Englischen Garten konsumiert wird. Diese strengen Regelungen sollen den Konsum in der Öffentlichkeit weitestgehend unterbinden.
 
Ein großes Problem stellt diese restriktive Anwendung des Cannabisgesetzes für Cannabispatienten dar, die Cannabis als Medizin vom Arzt verschrieben bekommen. Diese Patienten wurden bei der Gesetzgebung völlig übersehen. Die jederzeit mögliche und notwendige Einnahme ihres Medikaments ist seit dem nicht mehr gewährleistet, da sie nun nicht mehr von Freizeitkonsumenten unterschieden werden können und befürchten müssen, für ihre medizinische Einnahme ebenfalls sanktioniert zu werden. Besonders problematisch ist, dass das Inhalieren bzw. Verdampfen mittels eines Vaporizer , ebenfalls im Bayerischen Sonderweg explizit verboten wurde, obwohl dieser von den meisten Patienten genutzt wird. Viele Patienten sind seitdem massiv verunsichert und sehen sich in ihrer notwendigen medizinischen Versorgung stark beeinträchtigt.
 
Es fehlt eine klare Differenzierung zwischen medizinischem und freizeitlichem Konsum, was dazu führt, dass kranke Menschen unter den gleichen strengen Vorschriften leiden müssen wie Freizeitkonsumenten. Diese Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen stellen eine erhebliche Belastung für Cannabispatienten dar und untergraben ihre Rechte auf eine angemessene medizinische Versorgung.